Kosten und Abrechnung

Meine Heilpraktikererlaubnis ermöglicht es mir nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen.

 

Die Behandlungskosten können Sie auf Rechnung per Überweisung begleichen. Auf Wunsch ist auch Barzahlung möglich.

 

PRIVAT:

Die Heilpraktikerziffern für Osteopathie werden den Privatversicherten, Zusatzversicherten, Postbeamten oder Beihilfeversicherten nach ihren Vertragsbedingungen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten Behandlung bei ihrer Versicherung.

 

KASSE:

Auf Grund meiner fünfjährigen Ausbildung (ca. 4.500 Std) und meiner Registrierung im hpO übernehmen auch die meisten gesetzlichen Krankenkassen anteilig oder ganz Ihre Behandlung. Erfragen Sie bitte vor Ihrer ersten Konsultation die Abrechnungsmöglichkeiten bei Ihrer Versicherung. Insbesondere ist zumeist ist ein Privatrezept von ihrem Arzt/Zahnarzt nötig, damit die Kasse Geld erstattet.

 

SELBST:

Die Abrechnung erfolgt nach dem Aufwand der auf Grundlage der Diagnose(n) angezeigten Therapie. Je erforderlicher Behandlungsstunde entstehen so Kosten von ca. 120 €. Bei geringerem Aufwand, z.B. einer kürzeren Konsultationsdauer bei Säuglingen und Kindern, fällt dieser Betrag entsprechend niedriger aus.